Pressemeldungen

Die EU-Kommission hat entschieden, dass der Bio-Standard für Pflanzenfresser nur noch mit einer Weidehaltung erlangt bzw. aufrechterhalten werden kann. Die bisher in Deutschland geltenden Ausnahmen sind nicht (mehr) rechtskonform.

 

„Die Umsetzung der Weidepflicht von heute auf morgen stellt viele kleinere Milchviehbetriebe besonders in Süddeutschland vor unüberwindbare Probleme und bedeutet letztendlich nicht nur den Ausstieg aus der biologischen Erzeugung, sondern schlimmstenfalls aus der Milchviehhaltung generell,“ stellt der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Frank Lenz fest. „Betroffen sind vor allem Betriebe in Dorflagen mit klein strukturierten, nicht zusammenliegenden Flächen. Sie leisten wertvolle Beiträge für die Biodiversität, das Landschaftsbild und den Tourismus.“

 

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Die MEG Milch Board fordert in einem offenen Brief zusammen mit mehreren Verbänden Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf, sich bei der Positionierung der Bundesregierung für das Treffen des EU-Agrarrates am kommenden Montag endlich hörbar und engagiert für eine spürbare Verbesserung der Verhandlungsposition von Milchbäuerinnen und Milchbauern auf EU-Ebene einzusetzen. Die Umsetzung von Art. 148 GMO, der es den Mitgliedstaaten gestattet, eine Vertragspflicht für die Milchbranche einzuführen, wäre der erste Schritt in diese Richtung. Vor der Lieferung müssten Milcherzeuger bzw. deren Vermarktungszusammenschlüsse schriftliche Verträge, die Menge, Preis, Qualität und Laufzeit beinhalten, abschließen. Bislang hat Deutschland noch keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht. Ein Reformvorschlag der EU-Kommission sieht nur vor, dass die für die Europäischen Mitgliedstaaten bisher freiwillige Umsetzung der Vertragspflicht zukünftig europaweit verpflichtend umgesetzt wird. Am kommenden Montag, 27.01.2025, wird im EU-Agrarrat erstmalig darüber verhandelt.

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Die Daten des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) der EU bilden die Grundlage des Milch Marker Index (MMI). Die jüngst veröffentlichten Zahlen offenbarten einen Kostensprung von 2021 auf 2022 von 6,83 ct/kg Milch. Entsprechend stieg der MMI im Jahr 2022 auf 120. Der aktuelle Wert (Oktober 2024) beträgt 121. Bei Milcherzeugungskosten von 55,58 ct/kg und einem Milchauszahlungspreis von 50,87 ct/kg fehlen 4,71 ct/kg oder 8 Prozent zur Kostendeckung.

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Die MEG Milch Board begrüßt, dass Minister Özdemir die Umsetzung von Art.148 GMO nun doch noch in Angriff nimmt. Damit rückt die Vertragspflicht für Milchlieferungen näher, wenngleich der aktuelle Entwurf noch deutlichen Änderungsbedarf aufzeigt, um die gewünschten Ziele erreichen zu können.

 

Der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Frank Lenz ist Milchbauer in Sachsen-Anhalt und kennt die Diskrepanz zwischen Erzeugungskosten und Milchauszahlungspreis aus eigener Erfahrung: „Die konstante Unterdeckung der Erzeugungskosten, die wir bis auf wenige Ausnahmen feststellen, hat zu einem Ausbluten der Betriebe und zu zahlreichen Betriebsaufgaben geführt. Alle bisher angewandten – oder unterlassenen – Maßnahmen konnten das nicht verhindern.“

 

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Die Erzeugungskosten für Biomilch in Deutschland lagen im Wirtschaftsjahr 2023/24 bei 68,53 Cent pro Kilogramm. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung von nur 0,11 Cent pro Kilogramm, so dass der Bio-Milch Marker Index (Bio-MMI) bei einem Stand von 107 bleibt. Die Kosten für Zukauffutter und Energie sind nach dem Höchststand im Wirtschaftsjahr 2022/2023 wieder gesunken. Aber es gab im vergangenen Jahr eine deutliche Erhöhung bei den Arbeitskosten der selbstständigen Landwirte und ihrer mitarbeitenden Familienangehörigen, weil der zugrundeliegende Einkommensansatz gestiegen ist.

Da die Erzeugerpreise für Biomilch im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozent von 60,36 Cent auf 55,55 Cent pro Kilogramm gesunken sind, hat sich die Kostenunterdeckung von 12 auf 19 Prozent erhöht. Im Wirtschaftsjahr 2023/2024 deckte der Biomilchpreis nur noch 81 Prozent der Milcherzeugungskosten.

 

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