Rechtlicher Rahmen

Das oben beschriebe Konzept hat seinen Ursprung im Marktstrukturgesetz (MarktStrG) von 1969. Unter Zugrundelegung der dort beschlossenen Normen ist die MEG Milch Board w. V. im Jahre 2007 gegründet und staatlich für den Bereich der gesamten BRD genehmigt worden.

Das MarktStrG wurde inzwischen abgelöst durch das Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG). Die alten Verordnungen zum Gesetz aus dem Jahre 1969 sind ersetzt worden von der Agrarmarktstrukturverordnung (AgrarMSV). Beide, AgrarMSG und AgrarMSV, beruhen wiederum auf dem so genannten Milchpaket der Europäischen Union. Seit 2021 ist das Agrarmarktstrukturrecht umfassend im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) sowie der entsprechendes Verordnung (AgrarOLkV) geregelt. Die Politik hat den Milchbauern damit das Rüstzeug für einen gebündelten Marktaufritt an die Hand gegeben. Nun liegt es an den Erzeugern, ihre einmalige Chance zu nutzen!

MEG MILCH BOARD – DIE RECHTLICHE POSITION

In der Vergangenheit wurde die Rechtmäßigkeit der MEG Milch Board immer wieder in Frage gestellt. Das hat sich in neuerer Zeit zwar gelegt, immer wieder muss auf entsprechende Angriffe aber darauf verwiesen werden, dass der Verein eine strenge behördliche Prüfung durchlaufen hatte. Bedenken in Bezug auf die bundesweite Ausdehnung wurden ausgeräumt, worauf die Genehmigung letztlich erteilt wurde.

Der Gesetzgeber hat das Machtungleichgewicht in der Urproduktion erkannt und hält letztere für besonders schützenswert. Deshalb erlauben die gesetzlichen Normen den Erzeugern, sich zu bündeln und gemeinsam Vermarktungsund Verkaufsregeln aufzustellen. Die Ausnahmestellung der Erzeugerorganisationen manifestiert sich allein schon in der Tatsache, dass sie weitgehend von den Regeln des Wettbewerbs ausgenommen sind.

Insofern ist es der MEG Milch Board erlaubt, ihre Mitglieder in der Preisbildung zu beraten sowie Verkaufs- und Vermarktungsregeln festzulegen. Dies ist auch zentraler Bestandteil der Satzung. Dieser Aufgabe kommt die MEG Milch Board nach durch die Erstellung eines Produktionskostengutachten in der Milcherzeugung unter Beachtung eines angemessenen Einkommensansatzes. Hieraus abgeleitet wird im vierteljährlichen Turnus der Milch Marker Index veröffentlicht, der die steigenden Produktionskosten veranschaulicht. Das Verhältnis von Produktionskosten zum Milchauszahlungspreis, die Preis-Kosten-Ratio, zeigt seit Jahren eine Unterdeckung auf.

Es gibt außer der MEG Milch Board in Deutschland keine bäuerliche Organisation, die dies leisten kann.

DOPPELMITGLIEDSCHAFT

Es ist eine Errungenschaft des Gesetzes, dass es Doppelmitgliedschaften in zwei oder mehreren Erzeugerorganisationen erlaubt. Eingeschränkt wurde diese Möglichkeit durch das EU-Milchpaket. Danach bleibt die Doppelmitgliedschaft zwar möglich, allerdings darf nur in einer Organisation vermarktet werden.

Für die MEG Milch Board ist dies nicht problematisch, weil sie nicht selbst am Markt tätig ist. Insoweit können Mitglieder sowohl aus vermarktenden Erzeugergemeinschaften als auch aus Molkereigenossenschaften aufgenommen werden.

ROHMILCH BÜNDELN?

Es ist ein Anliegen der MEG Milch Board, nicht nur viele Milchbauern als Mitglieder zu werben, sondern auch Milchmengen vor den Molkereien zu bündeln. Deshalb wird bundesweit die Gründung von regionalen Erzeugergemeinschaften in rechtlicher und sachlicher Hinsicht unterstützt.

Dies hat bereits zur Gründung von wichtigen Vereinigungen geführt, die von der MEG Milch Board in allen Belangen gefördert werden, gerade im Hinblick auf Preisverhandlungen. Wichtig ist das vor allem, weil Molkereikonzentrationen den Stand der Erzeuger im Wettbewerb deutlich benachteiligen.