„Damit werden die Erzeuger und Erzeugerinnen endlich in die Lage versetzt, eigenverantwortlich zu handeln, ihr wertvolles Lebensmittel bedarfsgerecht zu produzieren und im besten Fall gebündelt über Erzeugervereinigungen zu einem gewinnbringenden Preis zu veräußern“, sagt Frank Lenz, 1. Vorsitzender der MEG Milch Board. Laufzeit, Mengen, Preise und Qualitäten sowie sonstige Vertragsbestandteile können, wenn Art. 148 GMO wie oben beschrieben umgesetzt wird, durch die Marktteilnehmer vereinbart werden.