Umso wichtiger sei nun, das Ruder noch herumzureißen und Art. 148 umzusetzen. Das bedeutet für Lenz aber auch, dass dies im Sinne der Milchbäuerinnen und -bauern erfolgen muss: „Für uns ist essenziell, dass die Vertragspflicht für die gesamte Milchmenge und für alle Erzeugerinnen und Erzeuger – auch für Lieferanten an Genossenschaften – gilt. Hier muss also nachgebessert werden. Ebenso genügt eine Angebotspflicht nicht. Die Vertragspflicht muss verbindlich für alle eingeführt werden, mit konkreten Preisen, Mengen und Qualitäten vor Lieferung. Ansonsten werden die Missstände, die die aktuelle Lage verursacht haben, nicht beseitigt und die mit der Verordnung beabsichtigte Wirkung würde nicht eintreten. Und natürlich wäre es sinnvoll, schon nach zwei Jahren zu evaluieren, ob die Maßnahme eine Besserstellung der Milcherzeuger am Markt bewirkt hat.“
Lenz fährt fort: „Wir fordern alle Verantwortlichen in Ihren politischen Ämtern auf, mit der Umsetzung des Art.148 in unserem Sinne unseren jungen Betriebsleitern und angehenden Jungunternehmern die Perspektive zu vermitteln, ihre Milchviehbetriebe ausgewogen in die Zukunft entwickeln zu können.
Die Vehemenz, mit der nahezu alle molkereinahen Verbände und Institutionen Gegenargumente herbeiziehen, könnte Beweis genug sein, dass der Art. 148 für die Milcherzeuger Positives in Gang bringen kann.“